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Dienstleistung im Bereich Atemschutz

  • 11. Mai 2017

Im Rahmen von Rückbauarbeiten, Abbrucharbeiten oder sonstigen Tätigkeiten im konventionellen sowie im kerntechnischen Bereich sind wiederkehrende Unterweisungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Atemschutz Pflicht. Dazu wird beim Tragen von Atemschutzmasken eine jährliche Unterweisung und eine ärztliche Untersuchung nötig.

Im Rahmen des Atemschutzes bieten wir die Erst- und Anschlussunterweisung im „Filtrierenden Atemschutz“ an. Weiterhin bieten wir zusätzliche Beratungsleistungen bei der Auswahl von Atemschutzmasken oder auch bei spezifischen Themenstellung an.

Ihr Ansprechpartner berät Sie gerne:

Dipl.-Ing. Bastian Degner
Heider-Hof-Weg 23
52080 Aachen

Tel.: +49 (0) 2405  4651-34
E-Mail: b.degner@brenk.com