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Genehmigung und Betrieb

Im Zusammenhang mit der Genehmigung und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen umfassen unsere Dienstleistungen folgende Tätigkeiten:

    • Unterstützung im Genehmigungsverfahren
    • Führung von Betriebshandbüchern
    • Auslegung von Abschirmungen
    • Dosisabschätzung für das Personal im Sinne der
      • „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen“ (RiPhyKo),
      • „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor“ (IWRS I) und der
      • „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei Tätigkeiten der Instandhaltung, Änderung, Entsorgung und des Abbaus in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen“ (IWRS II)
    • Berechnung der Aktivierung von metallischen Komponenten und Gebäudestrukturen
    • Erstellung von sicherheitstechnischen Bewertungen
    • Berechnungen der Kritikalität und des Abbrandes
    • Ausbreitungs- und Dosisberechnung gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung von 2001 (StrlSchV (2001)) für den Normalbetrieb1
    • Störfallbewertungen gem. §§ 49 und 50 StrlSchV (2001)
    • Bewertung auslegungsüberschreitender Ereignisse (entsprechend „Sicherheitsüberprüfung gemäß § 19a des Atomgesetzes – Leitfaden Probabilistische Sicherheitsanalyse –“ (PSA Stufe 2 und Stufe 3))
    • Gewässerökologische Berechnung der Strahlenexposition von Flora und Fauna

1 Hinweis: Auf Grundlage der für 2019 erwarteten neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift („AVV Tätigkeiten“) nach § 100 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung von 2018 (StrlSchV (2018)) werden wir künftig auch Ausbreitungs- und Dosisberechnungen gemäß §§ 99, 100 und 101 StrlSchV (2018) anbieten können.

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