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Gewässerschutz

Bei der Gewässernutzung konkurrieren häufig wirtschaftliche und ökologische Interessen miteinander. Das Wasserrecht versucht, zwischen diesen unterschiedlichen Ansprüchen zum Schutz der Umwelt zu vermitteln. Durch das neue WHG und durch weitere spezielle Ermächtigungsvorschriften im WHG werden verbindliche europäische Vorgaben bundesweit einheitlich umgesetzt. Hierzu gehört u. a. auch die bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Unser Dienstleistungsspektrum umfasst u. a.:

  • Unterweisung und Schulungen
  • Wasserrechtliche Erlaubnis-und Genehmigungsverfahren
  • Abwasserbeseitigungskonzepte (Indirekt- und Direkteinleitung)
  • Abwasserabgabeerklärungen
  • Lagerung wassergefährdender Stoffe
  • Strahlenexposition von Flora und Fauna
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