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Gestellung externer Betriebsbeauftragter

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtung zur Bestellung Ihrer Betriebsbeauftragten für

  • Immissionsschutz, gem. § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Gewässerschutz, gem. § 64 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Abfall, gem. § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Gefahrgut, gem. § 3 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und Ihres
  • Störfallbeauftragten, gem. § 58 (b) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Unsere Beauftragten erfüllen die fachlichen Voraussetzungen und verfügen über große Erfahrung als externe Beauftragte und im Umgang mit Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden.

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