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Kerntechnische Anlagen und genehmigungspflichtiger Umgang

Unsere Leistungen für kerntechnische Anlagen nach §§ 6, 7 und 9 Atomgesetz (AtG) sowie analog für den genehmigungspflichtigen Umgang nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umfassen

  • die Unterstützung im Genehmigungsverfahren sowie in der Betriebsphase,
  • die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Stilllegung und des Rückbaus sowie
  • den ganzen Bereich des Reststoff- und Abfallmanagements.

Unsere Arbeiten umfassen Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und Anlagen des Brennstoffkreislaufs, daneben auch Labore und Fertigungseinrichtungen im Bereich der Medizin, der Industrie und der Forschung sowie alle Arten von Abfalllagern.

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