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Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad für die BGE

  • 14. Februar 2019

Das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter in Niedersachsen ist das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager Deutschlands. Seit 2002 liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung des Endlagers vor und mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2007 wurde mit den Arbeiten zur Umrüstung in ein Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung begonnen.

Die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Sicherheitsanalysen basieren auf dem 2002 gültigen Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) einschließlich des hierin enthaltenen technischen Regelwerkes. Um sicherzustellen, dass sich seitdem keine sicherheitsrelevanten Abweichungen vom heutigen Stand von W&T ergeben haben, veranlasste das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Jahr 2016 eine „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ (ÜsiKo) vor Inbetriebnahme des Endlagers Konrad durchzuführen. Die seit 2017 für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) führt dieses Vorhaben fort, mit dem Ziel, in einer ersten Phase etwaigen Bedarf für eine Aktualisierung der Sicherheitsanalysen zu den Aspekten Langzeitsicherheit, Störfallanalysen, bestimmungsgemäßer Betrieb, Kritikalität und thermische Beeinflussung des Wirtsgesteins zu ermitteln. Die Ergebnisse dienen dazu, im Bedarfsfalle die Sicherheitsanalysen zu aktualisieren (Phase 2) sowie ggf. Anpassungen in der Planung (Phase 3) durchzuführen und diese schließlich im Bau des Endlagers umzusetzen (Phase 4).

Die Brenk Systemplanung GmbH wurde Ende 2017 damit beauftragt, im Rahmen der ersten Phase der ÜsiKo die Ermittlung des Überprüfungsbedarfs der Sicherheitsanalyse unter dem Aspekt des bestimmungsgemäßen Betriebs nach aktuellem Stand von W&T durchzuführen. Parallel hierzu wurden weitere Institutionen mit der Ermittlung des Überprüfungsbedarfs zu den übrigen Aspekten beauftragt.

Am 23. Januar 2019 wurden die Ergebnisse aus der Ermittlung des Überprüfungsbedarfs zu allen Aspekten in einem von der BGE veranstalteten Workshop in Braunschweig durch die Brenk Systemplanung GmbH und die weiteren beauftragten Institution der Fachwelt vorgestellt und diskutiert. Hierbei wurden auch die Bewertungen der Ergebnisse durch ein von der BGE hierfür eingebundenes unabhängiges Review-Team erläutert und diskutiert. Auf der Website der BGE sind weiterführende Informationen zum Projekt ÜsiKo und zum Workshop (einschließlich der dort gehaltenen Vorträge) erhältlich.