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Radon am Arbeitsplatz

Das radioaktive Edelgas Radon stammt aus dem Zerfall des natürlicherweise überall im Boden vorkommenden Urans. Radon in der Atemluft stellt nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs in Deutschland dar.

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Staat, Arbeitgeber und Bauherren zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Als Maßstab für die Angemessenheit von Schutzmaßnahmen legt das Strahlenschutzgesetz einen Referenzwert von 300 Bq/m3 für Arbeitsplätze in Innenräumen fest.

Besondere Schutzvorschriften gelten in Gebieten, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist, so genannten Radon-Vorsorgegebieten.

Auch für Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon gelten besondere Anforderungen: Es besteht eine Messpflicht für Arbeitsplätze in Innenräumen in Radon-Vorsorgegebieten sowie bei Arbeitsfeldern mit erhöhter Radon-Exposition. Bei einer Überschreitung des Referenzwertes ergeben sich weitere Pflichten, die je nach Messwert von der Pflicht zur Absenkung der Radonkonzentration und Meldung an die Behörde über eine Dosisabschätzung für die betroffenen Beschäftigten bis zur Umsetzung von Maßnahmen beruflichen Strahlenschutzes reichen.

Filterhalle in einem Wasserwerk

Wir unterstützen Sie mit

  • Kurz- und Langzeitmessungen zur Bestimmung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen. Je nach Situation werden passive Radon-Exposimeter oder aktive Radonmonitore für zeitlich aufgelöste Messungen verwendet.
  • Gebäudeanamnese zur Identifikation von Radonquellen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Absenkung der Radonkonzentration.
  • Dosisabschätzung und Entwicklung strahlenschutzbezogener Maßnahmen zum Arbeitsschutz.

 

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