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Radon in Aufenthaltsräumen – zuhause und in öffentlichen Gebäuden

Das radioaktive Edelgas Radon entsteht beim Zerfall des natürlicherweise überall im Boden vorkommenden Urans und kann sich in Gebäuden anreichern. Radon in der Atemluft stellt nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs in Deutschland dar, wobei sich die Risiken durch Radon und Rauchen gegenseitig verstärken. Die Weltgesundheitsbehörde empfiehlt, schon ab einer Radonkonzentration von 100 Bq/m3 Maßnahmen zur Absenkung zu erwägen.

Zum Schutz der Bürger vor Radon legt das Strahlenschutzgesetz einen Referenzwert von 300 Bq/m3 für Aufenthaltsräume in Deutschland fest, der möglichst unterschritten werden soll.

In so genannten Radon-Vorsorgegebieten gelten gemäß Strahlenschutzgesetz besondere Vorschriften zum Schutz vor Radon. Diese Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist, sind bis Ende 2020 von den einzelnen Ländern ausgewiesen worden. In Radon-Vorsorgebieten gilt die Messpflicht für Aufenthaltsräume in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Versammlungsräumen in Bestandsbauten. Für Neubauten gelten dort zusätzlich zum üblichen Feuchteschutz weitere Anforderungen, um den Zutritt von Radon ins Gebäudeinnere zu unterbinden.

Wir unterstützen Sie durch

  • Bodenerkundung für Neubauten mit Messung der Radonkonzentration in der Bodenluft;
  • Kurz- und Langzeitmessungen zur verlässlichen Bestimmung der Radonkonzentration in Innenräumen. Je nach Situation werden passive Radon-Exposimeter oder aktive Radonmonitore für zeitlich aufgelöste Messungen verwendet;
  • Gebäudeanamnese zur Identifikation von Radonquellen und zur Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen;
  • Begleitung der Umsetzung von Sanierungsvorschlägen;
  • Überprüfungsmessungen zur Erfolgskontrolle nach Umsetzung der Sanierungsvorschläge.

Gerne unterstützen wir Sie während der obigen Schritte mit entsprechenden zusätzlichen Informationen, bei Bedarf auch gegenüber Dritten.

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