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Neue Branchen nachnominiert: Jetzt BECV-Chancen prüfen 

  • 23. Juli 2026

Energie-Infografik „Energiekosten 2021–2025“ mit Kreis-Logo „BS“ und Aufruf „Jetzt BECV-CHANCEN prüfen!“ sowie Symbolen für Dokument und steigende Diagrammkurve

 

Wussten Sie, dass Sie sich CO2-Kosten aus den Jahren 2021 bis 2025 ggf. rückwirkend im Rahmen der BECV erstatten lassen können?

Anfang Juni wurden weitere Branchen für die BECV-Rückerstattung nachnominiert – es könnte auch Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt sein!

Von der neuen Regelung profitieren u. a. Branchen wie

  • Lebensmittelverarbeitung (z. B. Kaffee/Kakao, Gelatine, Mehl-/Pellet-Produkte),
  • Metallverarbeitung (z. B. Wärmebehandlung, Draht, Schmieden),
  • Rohstoffproduktion (z. B. Quarzsand, Lehm, Ton) sowie
  • Agrarwirtschaft (z. B. spezialisierte Gemüsebaubetriebe oder Pilzzuchtbetriebe).

Die Antragsfrist für 2021–2025 endet am 14.09.2026.

Wir unterstützen Sie bei der gesamten Antragstellung – von der Prüfung der Voraussetzungen über die Erstellung der Unterlagen bis zur Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Bei Bedarf organisieren wir zudem die Begleitung durch eine prüfungsbefugte Stelle sowie einen Wirtschaftsprüfer.

Für welche Unternehmen kommen BECV Carbon Leakage Rückerstattungen infrage?

Die BECV Carbon Leakage Rückerstattungen richten sich insbesondere an energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Dazu zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen:

  • Chemische Industrie
  • Metallverarbeitung
  • Stahl- und Eisenindustrie
  • Glasherstellung
  • Papierindustrie
  • Zement- und Baustoffindustrie
  • Keramik und weitere energieintensive Produktionsbranchen

Ob Ihr Unternehmen beihilfeberechtigt ist, hängt unter anderem von der wirtschaftlichen Tätigkeit, den geltenden Branchenklassifizierungen sowie den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Im Rahmen einer Erstberatung prüfen wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, welches Erstattungspotenzial bestehen kann.

Hat auch Ihr Unternehmen Anspruch auf eine Rückerstattung?

Vereinbaren Sie noch heute ein kostenfreies Erstgespräch!

Ihr Ansprechpartner

Dr.-Ing. Philipp Schmitt

Geschäftsbereichsleiter AVE
Tel.: +49 2405 4651-37
E-Mail: p.schmitt@brenk.com

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antragsberechtigt sind grundsätzlich energieintensive Unternehmen aus den in der BECV definierten beihilfefähigen Branchen. Je nach Gesamtenergieverbrauch müssen zusätzlich weitere Voraussetzungen erfüllt werden, beispielsweise der Betrieb eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Ob Ihr Unternehmen alle Anforderungen erfüllt und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Abhängig vom Unternehmen sind unter anderem Energie- und Verbrauchsdaten sowie weitere Nachweise erforderlich.

Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den individuellen Unternehmensdaten. Eine Potenzialanalyse liefert eine belastbare Einschätzung.