Aufgrund von EU-Vorgaben auf Basis der EURATOM-Grundnormen für den Strahlenschutz hat die Bundesrepublik
Deutschland nationale gesetzliche Regelungen für den Umgang mit natürlich radioaktivem Material erlassen.
Dieses als NORM (naturally occuring radioactive material) bezeichnete
Material enthält natürlich vorkommende Radionuklide der Uran- und Thorium-Zerfallsreihen sowie K40 mit
erhöhter spezifischer Aktivität.
Der Umgang (Entstehungsprozess, Verarbeitung, Entsorgung, Verwertung) mit NORM -Rückständen unterliegt
deshalb seit Juni 2001 nicht mehr den Vorgaben des konventionellen Arbeitsschutz- und Abfallrechtes,
sondern wird durch die novellierte Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Die §§ 97 ff legen in
diesem Zusammenhang dar, welche Rückstände aus industriellen und bergbaulichen Prozessen in der
Überwachung verbleiben müssen bzw. unter welchen technischen und radiologischen Randbedingungen eine
Beseitigung oder Verwertung erfolgen kann.
Bei NORM-Stoffströmen kann es sich um sehr unterschiedliches Material mit im Einzelfall bis zu einigen
tausend Tonnen pro Jahr handeln. Die Herkunft reicht z.B. von Rückständen aus der Rohstoffgewinnnung
(Abraum, Fittings, Aufbereitungsrückstände) bis hin zu Reststoffen aus der Rohstoffverarbeitung (Aschen,
Schlacken, Stäube, Gipse etc.), bei denen die Aktivitätsgehalte erheblich aufkonzentriert werden.
Aufgrund der Aufkonzentration der Aktivitätsgehalte bei technischen Prozessen hat sich auch die
Bezeichnung TENORM (technologically enhanced naturally
occuring radioactive material) eingebürgert.